Patientenverfügung
Für viele Menschen ist der Gedanke erschreckend, am Ende des Lebens an Maschinen angeschlossen ein endliches Dasein als seelenlose Hülle zu fristen, ohne die Möglichkeit zu haben, bewusst Abschied zu nehmen. Diese Vorstellung wird häufig auch mit einem Verlust an menschenwürdigem Dasein in Verbindung gebracht. Eine solche Situation kann vor allem auch beim Vorliegen von chronischen Krankheitsbildern und Krebs sehr akut einsetzen und dann bleibt meist keine Zeit oder der Mensch ist nicht mehr in der Lage eine wegweisende Entscheidung zum weiteren Behandlungswunsch zu treffen.
Durch unsere langjährige klinische Tätigkeit in Bereichen der unmittelbaren Patientenversorgung mit akut lebensbedrohlichen Erkrankungen sowie auf den Gebieten der Intensiv-, Schmerz- und Palliativmedizin besprechen mit Ihnen medizinische Fragen zu Ihrer Patientenverfügung und stehen Ihnen insoweit beratend zur Seite.
Hinweis: Die Erstellung einer Patientenverfügung erfordert eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls. Zur Rechtsberatung sind jedoch wir weder berechtigt (§ 2 Abs. 1 RDG) noch in der Lage. Wenden Sie sich dazu bitte an einen Rechtsanwalt oder eine andere befugte Stelle.“